Bildungswissenschaften
Die Studiengänge im Fachbereich Bildungswissenschaften an der AHS ermöglichen den Erwerb der Lehrdiplome für den Kindergarten und die Primarschule. Ab dem Studienjahr 2025-2026 beginnt eine reformierte, vierjährige Ausbildung - das dreijährige Bachelorstudium läuft aus.
Das Studium umfasst ab September 240 ECTS-Punkte und dauert regulär vier Jahre (acht Semester). Es ist als Vollzeitstudium konzipiert und schließt mit einem Bachelor of Arts ab.
Die Lehrveranstaltungen sind fachdidaktisch und fachwissenschaftlich, erziehungs- und sozialwissenschaftlich sowie berufspraktisch ausgerichtet. In dem praxisorientierten Studium werden Theorie und Praxiserfahrungen eng miteinander verknüpft.
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Lehramt Kindergarten
Kinder beim Erkunden der Welt begleiten und Grundlagen für die schulische Entwicklung legen.
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Lehramt Primarschule
Kindern fachliche und überfachliche Kompetenzen vermitteln
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Brückenstudium und Brückenstudium Plus
Im einjährige Brückenstudium (60 ECTS) können diplomierte KindergärtnerInnen den Abschluss als PrimarschullehrerIn erwerben. Personen mit einem Bachelor- und/oder Masterabschluss (egal welchen Fachgebietes) können sich im Brückenstudium Plus (90 ECTS) zur Primarschullehrperson qualifizieren.
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Berufspraktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung nimmt an der AHS eine wichtige Rolle ein. Unterschiedliche Praxisanlässe ermöglichen eine realistische Berufsorientierung und eine Verbindung zwischen theoretischen Konzepten und realen Unterrichtssituationen herzustellen.
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Zusatzausbildungen
Auch Zusatzausbildungen – umfassendere Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 15 ECTS - werden in den Bereichen Bildungswissenschaften und Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften regelmäßig angeboten.
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Zulassungsbedingungen und Aufnahmeverfahren
Zum Bachelor-Studium „Lehramt Kindergarten“ und "Lehramt Primarschule" wird die Person zugelassen, die Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises ist, das Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden hat und den zum Nachweis der Französischkenntnisse einen DELF-Nachweis auf dem Niveau B1 (Kindergarten) bzw. B2 (Primarschule) vorweisen.