Aufnahmeverfahren
Zum Bachelor-Studium „Lehramt Kindergarten“ und "Lehramt Primarschule" wird die Person zugelassen, die Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises ist und das Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden hat.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, Personen mit günstigen Voraussetzungen für die Studien- und Berufswahl zu gewinnen. Das Aufnahmeverfahren ist kostenlos. Es besteht aus mehreren Teilen, deren erfolgreiches Absolvieren Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist.
Auf dieser Seite finden Sie die Erklärungen und ein Video-Tutorial der vier Schritte des Aufnahmeverfahrens. Beachten Sie bitte auch die Downloads (Infoblatt, weitere Erläuterungen zu den einzelnen Schritten, FAQs) und die Links, in denen Sie alle nötigen Informationen finden.
Fall Sie bereits über ein abgeschlossenes Bachelor- und/oder Masterstudium (egal welchen Fachgebietes) verfügen und „Lehramt Primarschule“ studieren möchten, kommen Sie für das Brückenstudium Plus in Frage. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Zum Einstieg in das Brückenstudium Plus müssen Sie die Prüfung der sprachlichen Grundfertigkeiten (Schritt 3) und das persönliche Gespräch (Schritt 4) absolvieren.
Schritt 1: Online-Selbsterkundungsverfahren
Bevor Sie sich für das Aufnahmeverfahren anmelden können, müssen Sie die „Geführte Tour 1“ des Online-Selbsterkundungsverfahrens CCT absolvieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrer- oder Kindergärtnerberuf Ihren Erwartungen entspricht. Bevor Sie das Verfahren starten lesen Sie folgende Anleitung:
Schritt 2: Einschreibung zum weiteren Aufnahmeverfahren
Hat die Selbsterkundung das Interesse an Beruf und Studium bestätigt, können Sie sich zum weiteren Aufnahmeverfahren registrieren (Frist: Mittwoch, der 14. Juni 2023 um 24 Uhr). Füllen Sie dazu das Online-Anmeldeformular aus und wählen Sie einen Termin für die Prüfung der kognitiven und sprachlichen Grundfertigkeiten.
Schritt 3: Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten
Diese Prüfung findet in den Räumlichkeiten der AHS statt und besteht aus einem 90-minütigen digitalen Test zum schlussfolgernden, sprachlichen, rechnerischen und räumlichen Denken sowie dem Verfassen einer argumentativen Stellungnahme (ebenfalls 90 Minuten) zu einem pädagogischen Thema zur Prüfung der Sprachkompetenz (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Ausdruck, Aufbau) und der Argumentationsfähigkeit. Weitere Hinweise zur Prüfung finden Sie im folgenden Dokument:
Eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung auf die Prüfung der kognitiven und sprachlichen Grundfertigkeiten mit Beispielen von Testaufgaben finden Sie in dieser Broschüre der Bundesagentur für Arbeit. Beachten Sie, dass der Bereich des Allgemeinwissens nicht geprüft wird!
Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Bei Bestehen erhalten Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch (Schritt 4).
Schritt 4: Persönliches Gespräch
Das Gespräch besteht aus zwei Teilen:
- einer vorab vorbereitete Selbstpräsentation (5 Minuten) zu Ihrer Motivation für die Wahl des Studiums und des Berufes, Ihren Vorerfahrungen und Vorstellungen vom Beruf,
- einer Analyse eines Fallbeispiels aus dem Schulalltag, welche Sie in der Vorbereitungszeit anhand von Leitfragen vorbereiten.
Es werden Motivation, Präsentationsfähigkeit und kommunikative Fertigkeiten sowie die Fähigkeiten der Situationsanalyse, der Perspektivenübernahme und der Konfliktlösung eingeschätzt. Im Anschluss erhalten Sie ein Feedback.
Weitere Hinweise zum Gespräch finden Sie im folgenden Dokument:
Ihr Ergebnis erhalten Sie per E-Mail. Bei erfolgreichem Bestehen können Sie sich zum Studium einschreiben. Bei Nicht-Bestehen haben Sie die Möglichkeit ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Die Sprachkenntnisse in der ersten Fremdsprache Französisch werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nicht geprüft. Spätestens am Ende des Studiums müssen jedoch alle Studierenden den offiziellen Nachweis des B1-Sprachniveaus (mit 60% in jeder der vier Kompetenzen) vorweisen können. Entsprechende Unterrichtsangebote an der Hochschule können Sie bei der Erreichung dieser Kompetenzen unterstützen, ggf. sind aber auch Kurse außerhalb der Hochschule notwendig.
Termine und Fristen im Überblick
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren | Mittwoch, 22. März 2023 |
Info-Nachmittag zum Aufnahmeverfahren | Mittwoch, 10. Mai 2023, von 15.00-16.00 Uhr |
"Last-Minute-Online-Fragestunde" | Freitag, 09. Juni 2023, von 17.00-18.00 Uhr - Jetzt teilnehmen |
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren | Mittwoch, 14. Juni 2023 (24 Uhr) |
Daten für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten | Donnerstag, 22. Juni 2023 (von 9.00-12.30 Uhr ODER von 13.30-17.00 Uhr) oder Freitag 23. Juni 2023 (von 9.00-12.30 Uhr) |
Datum für die persönlichen Gespräche | Dienstag, 27. Juni 2023 zwischen 8.00 und 17.00 Uhr |
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens | noch festzulegen |
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren
Mittwoch, 22. März 2023
Info-Nachmittag zum Aufnahmeverfahren
Mittwoch, 10. Mai 2023, von 15.00-16.00 Uhr
"Last-Minute-Online-Fragestunde"
Freitag, 09. Juni 2023, von 17.00-18.00 Uhr - Jetzt teilnehmen
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren
Mittwoch, 14. Juni 2023 (24 Uhr)
Daten für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten
Donnerstag, 22. Juni 2023 (von 9.00-12.30 Uhr ODER von 13.30-17.00 Uhr) oder Freitag 23. Juni 2023 (von 9.00-12.30 Uhr)
Datum für die persönlichen Gespräche
Dienstag, 27. Juni 2023 zwischen 8.00 und 17.00 Uhr
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens
noch festzulegen
Aufnahmeverfahren für Spätentschlossene im August 2023
Studieninteressierte, die die Frist zur Einschreibung des Aufnahmeverfahrens im Juni verpasst haben oder spätentschlossen auf das Studium aufmerksam wurden, erhalten die Möglichkeit, am Aufnahmeverfahren im August 2023 teilzunehmen. Dieser Durchgang steht ebenso Personen, die das Verfahren im Juni nicht erfolgreich bestanden haben, offen. Die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren ist erst nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens im Juni möglich.
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren | Montag, 10. Juli 2023 |
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren | Montag, 14. August 2023 |
Datum für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten | Freitag, 18. August 2023 (von 9.00-12.30 Uhr) |
Datum für die persönlichen Gespräche | Dienstag, 22. August 2023 (zwischen 8.00 und 17.00 Uhr) |
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens | noch festzulegen |
Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren
Montag, 10. Juli 2023
Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren
Montag, 14. August 2023
Datum für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten
Freitag, 18. August 2023 (von 9.00-12.30 Uhr)
Datum für die persönlichen Gespräche
Dienstag, 22. August 2023 (zwischen 8.00 und 17.00 Uhr)
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens
noch festzulegen