Brückenstudium und Brückenstudium Plus

Im einjährige Brückenstudium (60 ECTS) können diplomierte KindergärtnerInnen den Abschluss als PrimarschullehrerIn erwerben. Personen mit einem Bachelor- und/oder Masterabschluss (egal welchen Fachgebietes) können sich im Brückenstudium Plus (90 ECTS) zur Primarschullehrperson qualifizieren.

Brückenstudium und Brückenstudium Plus

Im einjährige Brückenstudium (60 ECTS) können diplomierte KindergärtnerInnen den Abschluss als PrimarschullehrerIn erwerben. Personen mit einem Bachelor- und/oder Masterabschluss (egal welchen Fachgebietes) können sich im Brückenstudium Plus (90 ECTS) zur Primarschullehrperson qualifizieren.

Es handelt sich um ein 60 ECTS  bzw. 90 ECTS umfassendes Vollzeitstudium mit Präsenzunterrichten, Unterrichten, die im Selbststudium erarbeitet werden, und Praktika. Beide Studienangebote führen zum Erwerb eines vollwertigen Bachelorabschlusses als PrimarschullehrerIn und orientieren sich an den Zielen und Kompetenzen sowie am Berufsbild des Bachelorstudienganges Lehramt Primarschule.

Einschreibung und Zulassung

Das Brückenstudium kann nur von Personen absolviert werden, die Inhaber eines Bachelordiploms als KindergärtnerIn (nach 2007 diplomiert) sind. Das Brückenstudium Plus ist für alle Personen zugänglich, die bereits über einen Bachelor und/oder Masterabschluss verfügen – die Fachrichtung spielt dabei keine Rolle.

Die Einschreibung zum Anmeldeverfahren für die beiden Studienangebote erfolgt ab dem 20. März über ein Online-Formular und ist bis zum 15. August möglich. Dabei muss ein Motivationsschreiben – gerichtet an die Fachbereichsleitung Bildungswissenschaften  Cathérine Mattar – hochgeladen werden, bei dem die Studien- und Berufswahl begründet wird. Ebenso müssen Angaben zur schulischen bzw. akademischen Laufbahn sowie Kopien der Abschlussdiplome beigefügt werden.

Alle Interessenten – mit Ausnahme der Personen, die das KindergärtnerInnen-Diplom an der AHS erworben haben –  müssen zudem…

  • … eine Prüfung der sprachlichen Grundkompetenzen bestanden haben.
  • … ein Gespräch, bei dem die Studienmotivation und die mündlichen sprachlichen Kompetenzen geprüft werden, erfolgreich absolviert haben.

Die Prüfung der sprachlichen Grundkompetenzen sowie das Gespräch finden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das erste Studienjahr Lehramt statt. Die Sprachprüfung kann am Freitag, 21. Juni 2024, Montag 24. Juni 2024 oder Mittwoch, 21. August 2024 abgelegt werden. Das persönliche Gespräch erfolgt nach bestandener Sprachprüfung und findet am Mittwoch, 26. Juni oder Freitag, 23. August 2024 statt. Genauere Angaben zu den einzelnen Prüfungsteilen sind hier vermerkt.

Studienprogramm

Brückenstudium (60 ECTS)

Die diplomierte Kindergartenlehrperson, die das Brückenstudium absolviert, folgt in großen Teilen dem Studienprogramm des 2. Jahres Lehramt Primarschule. Einige der Kurse dieses Studienjahres werden dispensiert, da sie bereits im Kindergarten-Studienprogramm absolviert wurden. Die Aufbau- und Zusatzmodule aus dem 1. und 3. Studienjahr Lehramt Primarschule (1. LP/3. LP) sind selbständig zu erarbeiten. Die Praxis umfasst sieben Wochen Praktikum in allen Schulstufen.

Brückenstudium Plus (90 ECTS)

Die Person, die das Brückenstudium Plus absolviert, folgt im ersten und zweiten Semester in großen Teilen dem Studienprogramm des 2. Jahres Lehramt Primarschule. Die Aufbau- und Zusatzmodule aus dem 1. und 3. Studienjahr Lehramt Primarschule (1. LP/3. LP) sind selbständig zu erarbeiten oder werden im Präsenzunterricht der 3.LP im 3. Semester absolviert. Die Praxis umfasst zehn Wochen Praktikum in allen Schulstufen.

Es besteht die Möglichkeit mittels Dispensanfragen Unterrichts- und/oder Prüfungsbefreiungen zu erhalten. Dazu erfolgt ausgehend von den eingereichten Kursunterlagen eine Prüfung auf Gleichwertigkeit der Inhalte.

Es handelt sich demnach um ein dreimestriges Vollzeitstudium mit zahlreichen Präsenzunterrichten und Praxiswochen. In den meisten Kursen wird eine 80%ige Anwesenheit verlangt.

Weitere Informationen und die Kursbeschreibungen finden Sie im Downloadbereich.

Spätestens am Ende des Studiums müssen alle Studierenden den offiziellen Nachweis des B1-Sprachniveaus (mit 60% in jeder der vier Kompetenzen) vorweisen können. Entsprechende Unterrichtsangebote an der Hochschule können Sie bei der Erreichung dieser Kompetenzen unterstützen, ggf. sind aber auch Kurse außerhalb der Hochschule notwendig.