Brückenstudium und Brückenstudium Plus
Im einjährige Brückenstudium (60 ECTS) können diplomierte KindergärtnerInnen den Abschluss als PrimarschullehrerIn erwerben. Personen mit einem Bachelor- und/oder Masterabschluss (egal welchen Fachgebietes) können sich im Brückenstudium Plus (90 ECTS) zur Primarschullehrperson qualifizieren.
Es handelt sich um ein 60 ECTS bzw. 90 ECTS umfassendes Vollzeitstudium mit Präsenzunterrichten, Unterrichten, die im Selbststudium erarbeitet werden, und Praktika. Beide Studienangebote führen zum Erwerb eines vollwertigen Bachelorabschlusses als PrimarschullehrerIn und orientieren sich an den Zielen und Kompetenzen sowie am Berufsbild des Bachelorstudienganges Lehramt Primarschule.
Einschreibung und Zulassung
Das Brückenstudium kann nur von Personen absolviert werden, die Inhaber eines Bachelordiploms als KindergärtnerIn (nach 2007 diplomiert) sind. Das Brückenstudium Plus ist für alle Personen zugänglich, die bereits über einen Bachelor und/oder Masterabschluss verfügen – die Fachrichtung spielt dabei keine Rolle.
Um sich für das Brückenstudium oder das Brückenstudium Plus anzumelden, muss vor Beginn des akademischen Jahres, für das sich die interessierte Person einschreiben möchte, bis zum 15. August ein schriftlicher Antrag mit Motivationsschreiben bei der Fachbereichsleitung Bildungswissenschaften eingereicht werden. Dem Schreiben muss ein Dossier mit einer Übersicht der bisherigen Studienleistungen und der entsprechenden Kurzbeschreibungen sowie eine Kopie des Abschlussdiploms beigefügt werden.
Alle Interessenten – mit Ausnahme der Personen, die das KindergärtnerInnen-Diplom an der AHS erworben haben – müssen zudem…
- … eine Prüfung der sprachlichen Grundkompetenzen bestanden haben,
- … ein Gespräch, bei dem die Studienmotivation und die mündlichen sprachlichen Kompetenzen geprüft werden, erfolgreich absolviert haben.
Die Prüfung der sprachlichen Grundkompetenzen findet wenn möglich im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das erste Studienjahr Lehramt an folgenden Terminen statt: 22. oder 23. Juni bzw. 18. August 2023. Das Gespräch findet am 29. Juni bzw. 24. August zwischen 14 und 18 Uhr statt.
Studienprogramm
Brückenstudium (60 ECTS)
Die diplomierte Kindergartenlehrperson, die das Brückenstudium absolviert, folgt in großen Teilen dem Studienprogramm des 2. Jahres Lehramt Primarschule. Einige der Kurse dieses Studienjahres werden dispensiert, da sie bereits im Kindergarten-Studienprogramm absolviert wurden. Die Aufbau- und Zusatzmodule aus dem 1. und 3. Studienjahr Lehramt Primarschule (1. LP/3. LP)sind selbständig zu erarbeiten. Die Praxis umfasst sieben Wochen Praktikum in allen Schulstufen.
Brückenstudium Plus (90 ECTS)
Die Person, die das Brückenstudium Plus absolviert, folgt im ersten und zweiten Semester in großen Teilen dem Studienprogramm des 2. Jahres Lehramt Primarschule. Die Aufbau- und Zusatzmodule aus dem 1. und 3. Studienjahr Lehramt Primarschule (1. LP/3. LP) sind selbständig zu erarbeiten oder werden im Präsenzunterricht der 3.LP im 3. Semester absolviert. Die Praxis umfasst zehn Wochen Praktikum in allen Schulstufen.
Es besteht die Möglichkeit mittels Dispensanfragen Unterrichts- und/oder Prüfungsbefreiungen zu erhalten. Dazu erfolgt ausgehend von den eingereichten Kursunterlagen eine Prüfung auf Gleichwertigkeit der Inhalte.
Weitere Informationen und die Kursbeschreibungen finden Sie im Downloadbereich. Inhaltliche Fragen zum Brückenstudium und Brückenstudium Plus können Sie an Herrn Thomas Ortmann richten. Ihren Antrag mit Motivationsschreiben richten Sie bis zum 15. August an die Fachbereichsleitung, Frau Cathérine Mattar.