Zulassung, Anmeldung und Einschreibung

Zulassung, Anmeldung und Einschreibung

Im Fachbereich GKW gibt es kein spezifisches Aufnahmeverfahren.

Für die Zulassung zum Brevet in der Gesundheits- und Krankenpflege muss die/der Studierende eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • das sechste berufliche Sekundarschuljahr erfolgreich abgeschlossen haben bzw. in Besitz eines Gesellenbriefs sein.
  • die Vorprüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zulassung zum Ergänzenden Beruflichen Sekundarunterricht bestanden haben.
  • eine Bescheinigung über das Bestehen der Ausbildung, die vom Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich [Familien- und Seniorenhilfe bzw. Pflegehilfe] organisiert wird und die mindestens 1300 Ausbildungsstunden umfasst, vorlegen.

Die/der Studierende muss außerdem bei der Einschreibung über die selbständige Sprachverwendung der deutschen Sprache (GER – Niveau B2) verfügen und diese belegen können.

Die Brevetausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger wird an der AHS in der DG nach aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben angeboten. Zur Anpassung an die „Europäischen Richtlinien 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Krankenschwester und Krankenpfleger“ wurde das Studium im Bereich Brevet Gesundheits- und Krankenpfleger analog zur FG auf 3,5 Jahre erhöht.

Die vorläufige Anmeldung erfolgt über ein Online-Formular, die definitive Einschreibung erfolgt nach dem Einreichen aller notwendigen Unterlagen.

Im Downloadbereich befindet sich eine Auflistung aller Dokumente, die für eine gültige Zulassung einzureichen sind.