Zulassung, Anmeldung und Einschreibung

Zulassung, Anmeldung und Einschreibung

Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit erfolgt über ein Online-Formular (siehe Link).

Zulassungsunterlagen

Um für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit zugelassen zu werden, muss der/die Kandidat/-in folgende Bedingungen erfüllen und die entsprechenden Zulassungsunterlagen einreichen:

  • Er/sie ist Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eines Hochschulnachweises oder eines auf Grundlage oder in Ausführung eines Gesetzes, eines Dekrets, einer Europäischen Richtlinie oder einer internationalen Konvention gleichgestellten Studiennachweises.
  • Er/sie verfügt über einen in Artikel 596 Absatz 2 des Strafprozessgesetzbuches angeführten Auszug aus dem Strafregister, der nicht älter als drei Monate ist und keinen Eintrag enthält.
  • Er/sie weist die gründliche Beherrschung der deutschen Sprache nach. Als Nachweis gelten die in Artikel 26 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen angeführten Nachweise, u.a. das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Vollzeit-Sekundarunterrichts das in dieser Sprache erworben worden ist.
  • Er/sie weist die ausreichende Beherrschung der französischen Sprache nach. Als Nachweis gelten die in Artikel 26 §2 des Dekretes vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen angeführten Nachweise sowie das Abschlusszeugnis der Unter- oder der Oberstufe des Sekundarunterrichts, ausgestellt von einer Sekundarschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Sekundarschulwesen.
  • Er/sie reicht bei der Einschreibung ein Motivationsschreiben ein (siehe Vorgaben im Downloadbereich), aus dem neben der Motivation für das Studium und die Ausübung des angestrebten Berufs, auch das bisherige soziale Engagement hervorgehen. Unter sozialem Engagement wird ein aktiver ehrenamtlicher oder beruflicher Beitrag an die Gesellschaft und das Zusammenleben verstanden, der durch einen Nachweis des Vereins, der Organisation oder der Einrichtung (siehe Formularvorlage im Downloadbereich) belegt werden sollte.
Studienplatzvergabe
  • Pro Studienjahr werden maximal 25 Studierende zugelassen.
  • Überprüfung der Zulassungsunterlagen: Nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die alle Unterlagen fristgerecht (bis zum 30.06.2024) und den Vorgaben entsprechend eingereicht haben, sind für das weitere Verfahren zur Studienplatzvergabe zugelassen.
  • Studienplatzvergabe durch die AHS Ostbelgien: Analyse und Bewertung des Motivationsschreibens sowie des sozialen Engagements
  • Information Kandidatinnen und Kandidaten: Alle werden bis spätestens zum 12.07.2024 schriftlich über den Erhalt / Nichterhalt eines Studienplatzes, bzw. eines Platzes auf der Warteliste informiert.
  • Die schriftliche Annahme des Studienplatzes durch die Kandidatin/den Kandidaten muss bis 16.08.2024 um 23.59 Uhr erfolgen, andernfalls erfolgt die Weitergabe des Studienplatzes entsprechend der Warteliste.