Studierendenrat
Der Studierendenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studierenden, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studierende vertreten ist.
Aufgaben
- Der Studierendenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Der Verwaltungsrat und der Akademische Rat informieren den Studierendenrat über alle Entscheidungen, die die Studierenden unmittelbar betreffen, insbesondere in den Bereichen Unterrichtsorganisation und Prüfungsablauf.
- Die Fachbereichsleiter übernehmen die Bindegliedsfunktion zwischen dem Akademischen Rat und dem Studierendenrat. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenrats teil.
- Der Studierendenrat kann Stellungnahmen zu den oben angeführten Entscheidungen abgeben.
- Zwei Mitglieder des Studierendenrats haben das Recht, zu diesen Entscheidungen vom Verwaltungsrat und vom Akademischen Rat angehört zu werden.