Studierendenrat

Der Studierendenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studierenden, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studierende vertreten ist.

Studierendenrat

Der Studierendenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studierenden, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studierende vertreten ist.

Aufgaben

  • Der Studierendenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Der Verwaltungsrat und der Akademische Rat informieren den Studierendenrat über alle Entscheidungen, die die Studierenden unmittelbar betreffen, insbesondere in den Bereichen Unterrichtsorganisation und Prüfungsablauf.
  • Die Fachbereichsleiter übernehmen die Bindegliedsfunktion zwischen dem Akademischen Rat und dem Studierendenrat. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studierendenrats teil.
  • Der Studierendenrat kann Stellungnahmen zu den oben angeführten Entscheidungen abgeben.
  • Zwei Mitglieder des Studierendenrats haben das Recht, zu diesen Entscheidungen vom Verwaltungsrat und vom Akademischen Rat angehört zu werden.