Aufnahmeverfahren

Zum Bachelor-Studium „Lehramt Kindergarten“ und "Lehramt Primarschule" wird die Person zugelassen, die Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises ist und das Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden hat.

Aufnahmeverfahren

Zum Bachelor-Studium „Lehramt Kindergarten“ und "Lehramt Primarschule" wird die Person zugelassen, die Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts, eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises ist und das Aufnahmeverfahren absolviert und bestanden hat.

Das Verfahren verfolgt das Ziel, Personen mit günstigen Voraussetzungen für die Studien- und Berufswahl zu gewinnen. Das Aufnahmeverfahren ist kostenlos und kann von Personen, die Inhaber eines Abiturs oder im Abschlussjahr der Sekundarschule sind, absolviert werden. Es besteht aus mehreren Teilen, deren erfolgreiches Absolvieren Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist.

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärungen und ein Video-Tutorial der vier Schritte des Aufnahmeverfahrens. Beachten Sie bitte auch die Downloads (Infoblatt, weitere Erläuterungen zu den einzelnen Schritten, FAQs) und die Links, in denen Sie alle nötigen Informationen finden.

Fall Sie bereits über ein abgeschlossenes Bachelor- und/oder Masterstudium (egal welchen Fachgebietes) verfügen und „Lehramt Primarschule“ studieren möchten, kommen Sie für das Brückenstudium Plus in Frage. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Zum Einstieg in das Brückenstudium Plus müssen Sie die Prüfung der sprachlichen Grundfertigkeiten (Schritt 3) und das persönliche Gespräch (Schritt 4) absolvieren.

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Schritt 1: Online-Selbsterkundungsverfahren

Bevor Sie sich für das Aufnahmeverfahren anmelden können, müssen Sie die „Geführte Tour 1“ des Online-Selbsterkundungsverfahrens CCT absolvieren. Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrer- oder Kindergärtnerberuf Ihren Erwartungen entspricht. Bevor Sie das Verfahren starten lesen Sie folgende Anleitung:

Schritt 2: Einschreibung zum weiteren Aufnahmeverfahren

Hat die Selbsterkundung das Interesse an Beruf und Studium bestätigt, können Sie sich zum weiteren Aufnahmeverfahren registrieren.

Schritt 3: Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten

Diese Prüfung findet in den Räumlichkeiten der AHS statt und besteht aus einem 90-minütigen digitalen Test zum schlussfolgernden, sprachlichen, rechnerischen und räumlichen Denken sowie dem Verfassen einer argumentativen Stellungnahme (ebenfalls 90 Minuten) zu einem pädagogischen Thema zur Prüfung der Sprachkompetenz (Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Ausdruck, Aufbau) und der Argumentationsfähigkeit. Weitere Hinweise zur Prüfung finden Sie im folgenden Dokument:

Eine Orientierungshilfe für die Vorbereitung auf die Prüfung der kognitiven und sprachlichen Grundfertigkeiten mit Beispielen von Testaufgaben finden Sie in dieser Broschüre der Bundesagentur für Arbeit. Beachten Sie, dass der Bereich des Allgemeinwissens nicht geprüft wird!

Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Bei Bestehen erhalten Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch (Schritt 4).

Schritt 4: Persönliches Gespräch

Das Gespräch besteht aus zwei Teilen:

  • einer vorab vorbereitete Selbstpräsentation (5 Minuten) zu Ihrer Motivation für die Wahl des Studiums und des Berufes, Ihren Vorerfahrungen und Vorstellungen vom Beruf,
  • einer Analyse eines Fallbeispiels aus dem Schulalltag, welche Sie in der Vorbereitungszeit anhand von Leitfragen vorbereiten.

Es werden Motivation, Präsentationsfähigkeit und kommunikative Fertigkeiten sowie die Fähigkeiten der Situationsanalyse, der Perspektivenübernahme und der Konfliktlösung eingeschätzt. Im Anschluss erhalten Sie ein Feedback.

Weitere Hinweise zum Gespräch finden Sie im folgenden Dokument:

Ihr Ergebnis erhalten Sie per E-Mail. Bei erfolgreichem Bestehen können Sie sich zum Studium einschreiben. Bei Nicht-Bestehen haben Sie die Möglichkeit ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Die Sprachkenntnisse in der ersten Fremdsprache Französisch werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nicht geprüft. Spätestens am Ende des Studiums müssen jedoch alle Studierenden den offiziellen Nachweis des B1-Sprachniveaus (mit 60% in jeder der vier Kompetenzen) vorweisen können. Entsprechende Unterrichtsangebote an der Hochschule können Sie bei der Erreichung dieser Kompetenzen unterstützen, ggf. sind aber auch Kurse außerhalb der Hochschule notwendig.

Termine und Fristen im Überblick

Startdatum der Einschreibungen für das AufnahmeverfahrenMittwoch, 20. März 2024
Workshop zur Vorbereitung auf das AufnahmeverfahrenMittwoch, 17. April 2024, von 14.30-16.30 Uhr
Info-Nachmittag zum AufnahmeverfahrenMittwoch, 22. Mai 2024, von 15.00-16.00 Uhr
"Last-Minute-Online-Fragestunde"Freitag, 07. Juni 2024, von 17.00-18.00 Uhr
Enddatum für die Einschreibung für das AufnahmeverfahrenFreitag, 14. Juni 2024 (24 Uhr)
Daten für die Prüfung kognitiver und sprachlicher GrundfertigkeitenFreitag, 21. Juni 2024 (von 9.00-12.30 Uhr ODER von 13.30-17.00 Uhr) oder Montag 24. Juni 2024 (von 9.00-12.30 Uhr)
Datum für die persönlichen GesprächeMittwoch, 26. Juni 2024 zwischen 8.45 und 17.00 Uhr
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des AufnahmeverfahrensMo. 01. Juli 2024 oder Mittwoch, 03. Juli 2024 (jeweils ab 13.30 Uhr)

Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren

  • Mittwoch, 20. März 2024

Workshop zur Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren

  • Mittwoch, 17. April 2024, von 14.30-16.30 Uhr

Info-Nachmittag zum Aufnahmeverfahren

  • Mittwoch, 22. Mai 2024, von 15.00-16.00 Uhr

"Last-Minute-Online-Fragestunde"

  • Freitag, 07. Juni 2024, von 17.00-18.00 Uhr

Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren

  • Freitag, 14. Juni 2024 (24 Uhr)

Daten für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten

  • Freitag, 21. Juni 2024 (von 9.00-12.30 Uhr ODER von 13.30-17.00 Uhr) oder Montag 24. Juni 2024 (von 9.00-12.30 Uhr)

Datum für die persönlichen Gespräche

  • Mittwoch, 26. Juni 2024 zwischen 8.45 und 17.00 Uhr

Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens

  • Mo. 01. Juli 2024 oder Mittwoch, 03. Juli 2024 (jeweils ab 13.30 Uhr)

Aufnahmeverfahren für Spätentschlossene im August 2024

Studieninteressierte, die die Frist zur Einschreibung des Aufnahmeverfahrens im Juni verpasst haben oder spätentschlossen auf das Studium aufmerksam wurden, erhalten die Möglichkeit, am Aufnahmeverfahren im August 2024 teilzunehmen. Dieser Durchgang steht ebenso Personen, die das Verfahren im Juni nicht erfolgreich bestanden haben, offen. Die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren ist erst nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens im Juni möglich.

Startdatum der Einschreibungen für das AufnahmeverfahrenMittwoch, 10. Juli 2024
Enddatum für die Einschreibung für das AufnahmeverfahrenDienstag, 13. August 2024 (24 Uhr)
Datum für die Prüfung kognitiver und sprachlicher GrundfertigkeitenMittwoch, 21. August 2024 (von 9.00-12.30 Uhr)
Datum für die persönlichen GesprächeFreitag, 23. August 2024 (zwischen 8.00 und 17.00 Uhr)
Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des AufnahmeverfahrensMittwoch, 28. August 2024 (ab 13.30 Uhr)

Startdatum der Einschreibungen für das Aufnahmeverfahren

  • Mittwoch, 10. Juli 2024

Enddatum für die Einschreibung für das Aufnahmeverfahren

  • Dienstag, 13. August 2024 (24 Uhr)

Datum für die Prüfung kognitiver und sprachlicher Grundfertigkeiten

  • Mittwoch, 21. August 2024 (von 9.00-12.30 Uhr)

Datum für die persönlichen Gespräche

  • Freitag, 23. August 2024 (zwischen 8.00 und 17.00 Uhr)

Datum für die Gespräche bei Nicht-Bestehen des Aufnahmeverfahrens

  • Mittwoch, 28. August 2024 (ab 13.30 Uhr)