Pädagogischer Befähigungsnachweis (CAP)
Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, die ohne einen gesetzlich festgelegten Befähigungsnachweis im Falle von Lehrermangel unterrichten, d. h. als Neu- oder Quereinsteiger im Lehrerberuf tätig sind, müssen eine Lehrbefähigung erwerben.
Vorbereitung zum Erhalt des Befähigungsnachweises
Der Pädagogische Befähigungsnachweis CAP gilt im Sekundarschulwesen als Lehrbefähigung für nachfolgende Ämter:
- Lehrer für technische Kurse
- Lehrer für Berufspraxis
- Lehrer für technische Kurse und Berufspraxis
- Lehrer für Fachkurse (auβer Leibeserziehung)
- Lehrer-Mediothekar
Zulassungsbedingung für den pädagogischen Befähigungsnachweis ist der Besitz eines Meisterdiploms, Graduats oder Bachelordiploms. Die Ausbildung umfasst 15 ECTS.
Organisation
Die Ausbildung wird in drei Modulen organisiert. Diese werden in unterschiedliche Kurse aufgegliedert. Die Module sind berufsbegleitend organisiert und finden hauptsächlich abends statt. Die Tage und Uhrzeiten werden jeweils am Anfang des Ausbildungsjahres mit den Dozenten festgelegt und den Studierenden mitgeteilt.
Die Anzahl Teilnehmer ist auf 30 beschränkt.
Anmeldefrist ist der letzte Freitag im Monat Juni. Alle Anmeldungen werden geprüft und die Interessenten erhalten nach Ablauf der Anmeldefrist eine zeitnahe Rückmeldung, ob die Teilnahme möglich ist.
Kosten
Die Einschreibegebühr beträgt 250 € für 15 ECTS-Punkte.
Weiterführende Informationen erteilt Frau Claudine Kessler.
Film: Informationen zur Lehrbefähigung Pädagogik (CAP+) und zum Pädagogischen Befähigungsnachweis (CAP)