Studentenrat

Der Studentenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studierenden, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studierende vertreten ist.

Studentenrat

Der Studentenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studierenden, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studierende vertreten ist.

Aufgaben

  • Der Studentenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Der Verwaltungsrat und der Akademische Rat informieren den Studentenrat über alle Entscheidungen, die die Studierenden unmittelbar betreffen, insbesondere in den Bereichen Unterrichtsorganisation und Prüfungsablauf.
  • Die Fachbereichsleiter übernehmen die Bindegliedsfunktion zwischen dem Akademischen Rat und dem Studentenrat. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studentenrats teil.
  • Der Studentenrat kann Stellungnahmen zu den oben angeführten Entscheidungen abgeben.
  • Zwei Mitglieder des Studentenrats haben das Recht, zu diesen Entscheidungen vom Verwaltungsrat und vom Akademischen Rat angehört zu werden.