Akademischer Rat

Das Sonderdekret zur Schaffung einer autonomen Hochschule vom 21. Februar 2005 legt die Zusammensetzung und Aufgaben des Akademischen Rates fest. Dieser Rat ist ein wichtiges Gremium in der Entwicklung der Hochschule.

Akademischer Rat

Das Sonderdekret zur Schaffung einer autonomen Hochschule vom 21. Februar 2005 legt die Zusammensetzung und Aufgaben des Akademischen Rates fest. Dieser Rat ist ein wichtiges Gremium in der Entwicklung der Hochschule.

Der Akademische Rat setzt sich aus dem Direktor, den Fachbereichsleiter/-innen und jeweils zwei Personalvertretern eines jeden Fachbereichs zusammen. Der Buchhalter der Hochschule ist beratendes Mitglied. Bei der Wahl der Personalvertreter pro Fachbereich sind alle Mitglieder des Lehr- und Erziehungspersonals des entsprechenden Fachbereiches wahlberechtigt und wählbar, einschließlich der zeitweilig befristeten Personalmitglieder, die bis zum Ende des akademischen Jahres bezeichnet sind. Die Dauer des Mandates beträgt 5 Jahre. Es ist erneuerbar.

Aktuell sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:

  • Direktion
  • Fachbereichsleitungen: Frau Cathérine Mattar und Herr Michael Beythen
  • Fachbereich Gesundheits-, Krankenpflege- und Sozialwissenschaften: Frau Sandra Klinges und Herr Olivier Kirschvink
  • Fachbereich Bildungswissenschaften: Frau Catherine Schnackers und Herr Thomas Ortmann
  • Fachbereich Finanz- und Verwaltungswissenschaften: Frau Chantal Fijalkowski
  • ein Vertreter des nicht-unterrichtenden Personals: Frau Sabrina Sereni
  • Fachbereich Externe Evaluation: Herr Alain Goor

Laut Hochschuldekret gestalten sich die Aufgaben des Akademischen Rates wie folgt:

  • Er arbeitet das Bildungsprojekt aus und legt es dem Verwaltungsrat zur Annahme vor;
  • er arbeitet die Schul-, Studien- und Prüfungsordnung aus und legt sie dem Verwaltungsrat zur Annahme vor;
  • er macht Vorschläge zum Forschungsprogramm;
  • er organisiert die Weiterbildungsaktivitäten der Hochschule;
  • er macht Vorschläge über die Gestaltung des Wochenstundenrasters;
  • er koordiniert die Jahresplanung der Extra-muros-Aktivitäten der Hochschule;
  • er legt den akademischen Kalender fest;
  • er stellt den Plan für die Weiterbildung des Personals auf;
  • er macht Vorschläge für die Anschaffung von didaktischem Material;
  • er macht Vorschläge zur Festlegung der Pädagogik und der Unterrichtsmethoden;
  • er macht Vorschläge für die Organisation der internen Qualitätskontrolle der Hochschule;
  • er gibt vom Verwaltungsrat angefragt Gutachten ab.

Der Akademische Rat teilt dem Verwaltungsrat seine Beschlüsse und Vorschläge mit und legt ihm jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.